Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Brixius

Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger biete ich in Bekond folgende Dienstleistungen für Sie an:

Amtliche Tätigkeiten im Auftrag der GTܹ

¹ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ)
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Hauptuntersuchung HU
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Teiluntersuchung Abgas
Sicherheitsprüfungen SP
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Änderungsabnahmen
Feinstaubplakette
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Untersuchungen
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Oldtimer-Einstufungen
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Tempo-100 km/h-Zulassung

Weitere Dienstleistungen als unabhängiger Kfz-Sachverständiger

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Schadengutachten
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtssprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die so genannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen. Außerdem ermitteln wir eine evtl. eingetretene Wertminderung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.
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Wertgutachten
Sie möchten den Wert eines Fahrzeuges wissen? Für Kauf, Verkauf oder für die Versicherung? Wir ermitteln für Ihr Fahrzeug den tatsächlichen Wert anhand vieler Faktoren wie z. B. Alter, Laufleistung, Zustand, Pflege und Abnutzung.
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UVV/BGV-Prüfungen
Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.
Auch Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen gehören dazu und werden regelmäßig geprüft.

Werkzeuge und Maschinen in Ihrem Betrieb müssen in perfektem Zustand sein. Sie dürfen keinerlei Gefährdung für die Mitarbeiter darstellen. Die Berufsgenossenschaft hat hier sehr strenge Richtlinien erlassen. So müssen etwa Rolltore und Hebebühnen regelmäßig auf ihren arbeitssicheren Zustand beurteilt werden.

Ingenieurbüro Brixius • Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Brixius • Moselstraße 2 • 54340 Bekond • T (0160) 963 333 33info@ingenieurbuero-brixius.de